Umsetzung eines EU Gesetzes stellt Gänseblümchen unter Artenschutz

Die Umsetzung eines EU Gesetzes zum 01.04.2012 stellt Gänseblümchen unter Artenschutz. Für viele Gärtner gilt daher die Frist zum 30.04.2012 als letzter Termin zur Umsetzung der Pflanzen. Wer danach beim Rasenmaehen die Pflanzen abschneidet oder beschädigt muss mit einem Bußgeld von 10 EUR rechnen. Mehr Infos gibt es unter www.bundesregierung.de

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